1. Mitgliedsbeiträge € 20,00 / Jahr Mitglieder (ausgen. Ehrenmitglieder) € 15,00 / Jahr Unterstützende Mitglieder Beschlossen auf der MV am 10.03.2011
2. Beitragspflicht: Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat der Aufnahme und endet mit dem Monat in dem die Mitgliedschaft endet. (Ende der Mitgliedschaft siehe § 4 der Satzung). Kameraden, die bis zum 30. September beitreten, entrichten den vollen Jahresbeitrag. Beitretende ab 1. Oktober bleiben für das lfd. Jahr beitragsfrei.
3. Fälligkeit Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. März des laufenden Jahres unaufgefordert zu entrichten. Diese Beitragsordnung tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft.